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  Podologiepraxis  
     
 

Der Zentralverband der Podologen und Fußpfleger LV Berlin / Bran-
denburg informiert:

Der Podologe ist ein Medizinal-Fachberuf.
Er unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätig-
keit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen zusammen.

Auf Grund seiner speziellen Ausbildung kann er als Einziger die Kassenzulassung erlangen und ärtzlich verordnete med. Fußpflege durchführen und bei den Krankenkassen abrechnen.

Das Tätigkeitsfeld des Podologen umfasst:

1. Anamnese und podologische Befunderstellung
2. Erstellen des Behandlungsplans und Aufklärung über Behand-
    lungsziel
3. Durchführung spezieller Behandlungsmaßnahmen
    - Richtiges Schneiden der Nägel
    - Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel
    - Unterstützung von Mykosetherapie und verdickten Nägeln
    - Anfertigung von Nagelkorrekturspangen, Orthonyxie
    - Nagelprothetik
    - Behandlung von Clavi, Callositas, Verruccae
    - Maßnahmen des Druck- und Reibungsschutzes
    - Podologische Behandlung von Risikopatienten, Entzündungen
    und Infektionen
    - Fuß- und Unterschenkelmassage als therapeutische Maßnahme
    - Spezialtechniken unter Einbeziehung von manuellen, apparati-
    ven, medikamentösen und physikalischen Behandlungsmethoden

Die Berufsbezeichnung Podologe ist geschützt. Nur wer die staatli-
che Ausbildung erfolgreich beendet hat, darf sich Podologe - medi-
zinischer Fußpfleger - nennen. Fußpfleger ohne diesen Abschluss dürfen nicht mehr mit der Berufsbezeichnung medizinische Fußpflege werben.
Zuwiderhandlungen werden seit 2007 von den Berufsverbänden mit Geldstrafen geahndet.

 
     
 
       
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